Impressum
Mag. Birgit Kellner
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2020
Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der AuftraggeberIn und Maga. Birgit Kellner (im folgenden Auftragnehmerin oder Beraterin genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen.
Mit der Anmeldung/ Auftragserteilung erklärt sich der/die AuftraggeberIn ausdrücklich mit den AGB einverstanden.
Für die zur Anwendung kommenden Beratungsformate gelten die fachlich aktuellen Standards der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching samt den aktuellen ethischen Richtlinien.
Diese sind unter www.oevs.or.at/oevs-fuer-kundinnen/qualitaet frei zugänglich.
Umfang des Beratungsauftrages/ Vertragsabschluss
Die Beraterin bietet Organisationsentwicklung, Coaching und Supervision im Rahmen der Unternehmensberatung an. Der Umfang, wie Inhalte, Ziele, Ablauf eines konkreten Beratungsauftrages werden im Einzelfall persönlich im Vorgespräch vereinbart.
Die Anmeldung zu Coachings und Supervisionen erfolgt mündlich (auch telefonisch) oder schriftlich (auch per E-Mail) und stellt eine feste Zusage zum Abschluss eines Beratungsvertrages dar.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen von dem/der AuftraggeberIn während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/Die AuftraggeberIn ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
Geheimhaltung / Datenschutz
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der AuftraggeberIn erhält.
Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des/der AuftraggeberIn, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Honorar
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der AuftraggeberIn und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmern vom/von der AuftraggeberIn zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der AuftraggeberIn liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmern bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Stornierung Einzeltermine bei Coaching, Supervision und Trainings
Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Ohne rechtzeitige Terminabsage ist das vereinbarte Honorar für die versäumte Sitzung zur Hälfte fällig. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Elektronische Rechnungslegung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der AuftraggeberIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/Die AuftraggeberIn erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein/eine VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein/eine VertragspartnerIn nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines/einer VertragspartnerIn, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des/der AuftragnehmerIn weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der AuftragnehmerIn eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem/der anderen VertragspartnerIn bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.